RÜ Check Wiederholungsfragen 2017 4. Quartal Karteikarten
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Zivilrecht

Unter welchen Voraussetzungen ist der Anspruch aus § 833 S. 1 BGB wegen Handelns auf eigene Gefahr gemäß § 242 BGB ausgeschlossen?

Unter dem Gesichtspunkt des Handelns auf eigene Gefahr oder der freiwilligen Risikoübernahme kann die Haftung des Pferdehalters dann entfallen, wenn sich der Geschädigte bewusst einer besonderen Gefahr aussetzt, die über die normalerweise mit dem Reiten verbundene Gefahr hinausgeht.
(RÜ 12/2017, S. 770)