RÜ Check Wiederholungsfragen 2017 4. Quartal Karteikarten
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Öffentliches Recht

Wann ist eine Wahlprüfungsbeschwerde vor dem BVerfG begründet?

Begründet ist eine Wahlprüfungsbeschwerde, wenn gegen Wahlrechtsgrundsätze des Grundgesetzes oder Wahlvorschriften verstoßen worden ist und dies entweder mandatsrelevant ist und zur Ungültigkeit der Wahl führt oder zumindest eine Verletzung subjektiver Rechte des Beschwerdeführers zur Folge hat (§ 48 Abs. 1 und 3 BVerfGG). (RÜ 12/2017, S. 796)