Haupt-, Hilfs- und Indiztatsachen

Haupttatsachen sind solche, die sich direkt unter eine materiell-rechtliche Vorschrift subsumieren lassen, also z.B. die Wegnahme beim Raub.
 
Zu den Indiztatsachen gehören Tatsachen, aus denen sich ein Schluss auf Haupttatsachen ziehen lässt. Darunter fällt beispielsweise die Beobachtung, dass der Räuber R mit der Beute in der Hand den Tatort verlassen hat. 
 
Hilfstatsachen beziehen sich dagegen auf die Beweiskraft anderer Hilfsmittel, z.B. die Glaubwürdigkeit eines Zeugen. 

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