Neues Wissen ab dem 16.01.18

Nenne Beispiele und Gegenbeispiele für höhere Gewalt!
 
Warum gibt es diese Beschränkung?
 
Nennen Sie auch ein Beispiel für § 17 III StVG!

Als Beispiele kommen in erster Linie unvorhersehbare Naturereignisse in Betracht, wie etwa Blitzschläge, Erdrutsche oder Lawinen. Möglicher Haftungsausschluss kann im Einzelfall aber auch der plötzliche und vorsätzliche Eingriff Dritter in den Straßenverkehr sein.
 
Keine höhere Gewalt liegt hingegen vor bei plötzlich einsetzendem Glatteis, auf die Fahrbahn laufenden Kindern oder bei einer Ölspur auf der Straße.
 
Anders als bei § 18 StVG verschuldensunabhängige Haftung. Demnach bauch es gewisses Haftungskorrektiv für außergewöhnliche Fälle.
 
Ein praktisch bedeutsames Beispiel für ein unabwendbares Ereignis ist das Auffahren auf ein vor einer roten Ampel stehendes Fahrzeug für den Halter dieses Fahrzeugs. Er kann in diesem Fall den Unfall auch durch Aufbietung äußerster Sorgfalt nicht abwenden.

Diskussion