K wird bei seiner Flucht von dem Polizeibeamten P angehalten, der über Funk Kenntnis
von dem Ladendiebstahl erlangt hat. Noch bevor P etwas zu K sagen kann, gibt K die Tat
zu.
Gegen K wird daraufhin ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. In der Hauptverhandlung
lässt K sich nicht zur Sache ein. P sagt in der Hauptverhandlung als Zeuge aus und
bekundet dabei u. a., dass K bei der vorläufigen Festnahme die Tat sofort gestanden
habe. Daraufhin erklärt K dem Gericht, dass er der Verwertung seines Geständnisses
gegenüber dem Polizeibeamten widerspreche. Wird das Gericht das Geständnis bei
seiner Entscheidungsfindung berücksichtigen?

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