Zwischenzeitlich ist der Kunstdieb D in die Fänge der Polizei geraten. Aufgrund Fluchtund Verdunkelungsgefahr wird er in Untersuchungshaft genommen. Die Polizei bekommt jedoch nichts aus ihm heraus; D schweigt beharrlich. Da kommt Polizeihauptkommissar M die Idee einen anderen Untersuchungshäftling auf D „anzusetzen“. M lässt den Gefangenen R in die Zelle des D verlegen, um den D auszuhorchen. Tatsächlich verrät D seinem Zellennachbarn, der sich schon bald sein Vertrauen erschlichen hat, Einzelheiten des Diebstahls im Hotel „Amalienhof“ und das Versteck des Generalschlüssels. Die Spurenkommission der Polizei stellt später auf dem Generalschlüssel zahlreiche Fingerabdrücke des D fest.
 
1. Kann das Wissen des Zellennachbarn verwertet werden?
 
2. Können gegebenenfalls die an dem Generalschlüssel gefundenen Fingerabdrücke des D verwertet werden?

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