Die Staatsanwaltschaft hat gegen A beim zuständigen Amtsgericht einen Strafbefehl wegen Nötigung
erwirkt. A hat dagegen Einspruch eingelegt. In der Hauptverhandlung gelangt das Gericht zur Auffassung,
dass A mit seinem tätlichen Angriff auf X weitere Tatbestände erfüllt habe. Kann es seine Verurteilung
auch auf diese stützen und ggf. die im Strafbefehl vorgesehene Geldstrafe erhöhen?

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