RÜ Check Wiederholungsfragen 2018 3. Quartal Karteikarten
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Strafrecht

Welche Anforderungen sind an den Vorsatz hinsichtlich der Kausalität beim unechten Unterlassungsdelikt zu stellen?

Das Unterlassen kann nur quasi-kausal für den Erfolg sein. Das ist der Fall, wenn bei Vornahme der gebotenen Handlung der Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfiele. Die an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit stellt jedoch nur einen Beweismaßstab für die richterliche Überzeugungsbildung und kein materielles Kriterium dar. Für den bedingten Vorsatz genügt daher nach richtiger Ansicht, wenn der Täter für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, dass bei Vornahme der gebotenen Handlung der Erfolg entfiele. (RÜ 8/2018, S. 516)