RÜ Check Wiederholungsfragen 2019 2. Quartal Karteikarten
« zurück
Probelernen  
Preis inkl. MwSt.: 0.99 EUR





Zivilrecht

Welche Voraussetzungen hat eine Übergabe i.S.v. § 929 S. 1 BGB?

Die Übergabe i.S.v. § 929 S. 1 BGB hat folgende Voraussetzungen: (1) Der Veräußerer muss jeden Besitz aufgeben, (2) Der Erwerber muss oder seine Geheißperson muss unmittelbaren oder mittelbaren Besitz erlangen, (3) Die Besitzerlangung muss auf Veranlassung des Veräußerers erfolgt sein.
(RÜ 5/2019, S. 293)