RÜ Check Wiederholungsfragen 2011 Karteikarten
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03. Zivilrecht 3/2011

Wo ist der Erfüllungsort der Nacherfüllung beim Kaufvertrag?

Der Erfüllungsort der Nacherfüllung liegt - entgegen der früheren Rspr. - nicht zwingend am Belegenheitsort der gekauften Sache, sondern richtet sich nach § 269 BGB. Danach sind in erster Linie die von den Parteien getroffenen Vereinbarungen entscheidend. Fehlen vertragliche Abreden über den Erfüllungsort, ist auf die jeweiligen Umstände, insbesondere die Natur des Schuldverhältnisses abzustellen. Lassen sich auch hieraus keine abschließenden Erkenntnisse gewinnen, ist der Erfüllungsort letztlich an dem Ort anzusiedeln, an welchem der Verkäufer zum Zeitpunkt der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung (§ 269 Abs. 2 BGB) hatte.
(RÜ 7/2011, S. 420 f.)