RÜ Check Wiederholungsfragen 2019 4. Quartal Karteikarten
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Zivilrecht

Wer ist als Inhaber eines Sparkontos anzusehen?

Kontoinhaber eines Sparkontos ist derjenige, der nach dem erkennbaren Willen des das Konto eröffnenden Kunden Gläubiger der Bank werden soll.
(RÜ 12/2019, S. 765)