RÜ Check Wiederholungsfragen 2010 Karteikarten
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01. Zivilrecht 1/2010

Welche Gründe sprechen dafür, dass das Gewährleistungsrecht einen Anspruch aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen bei mangelbezogenen Aufklärungspflichtverletzungen sperrt?

Greift das Kaufrecht ein, gilt die (beim Kauf beweglicher Sachen i.d.R. kürzere) Verjährung des § 438 BGB, während Ansprüche aus Verschulden bei den Vertragsverhandlungen nach §§ 195, 199 BGB verjähren. Im Kaufrecht steht dem Verkäufer grundsätzlich ein Recht zur zweiten Andienung zu; dies würde durch Anwendung der c.i.c. unterlaufen. Und Gewährleistungsansprüche sind grundsätzlich gemäß § 442 Abs. 1. S. 1 BGB schon bei grob fahrlässiger Unkenntnis des Käufers ausgeschlossen; einen solchen Ausschluss kennt die c.i.c. nicht. Es greift allenfalls § 254 BGB ein.
(RÜ 3/2010, S. 147 f.)