RÜ Check Wiederholungsfragen 2010 Karteikarten
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01. Zivilrecht 1/2010

Darf der Käufer Mängelgewährleistungsrechte gegen den Verkäufer geltend machen, wenn er den Kaufgegenstand zur Sicherheit auf einen Dritten übertragen hat?

Ja. Der Käufer verliert durch die Sicherungsübereignung der Kaufsache nicht seine Stellung als Partei des Kaufvertrages und damit auch nicht seine Aktivlegitimation hinsichtlich der kaufrechtlichen Mängelgewährleistungsansprüche. Das wäre nur dann der Fall, wenn er (auch) die entsprechenden Ansprüche (zur Sicherheit) abtritt.
(RÜ 3/2010, S. 150 f.)