RÜ Check Wiederholungsfragen 2020 1. Quartal Karteikarten
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Strafrecht

Tritt schon durch Überlassen einer EC-Karte ein Gefährdungsschaden bei der Bank ein, wenn der Beschuldigte im Zeitpunkt der Kontoeröffnung beabsichtigt, mit der Karte zu bezahlen, ohne für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen?

Bei der Überlassung von EC-Karten muss es sich für die Annahme eines Gefährdungsschadens allerdings um eine Karte handeln, für die die kartenausgebende Bank eine Garantie für die Zahlung übernommen hat. Ist dies nicht der Fall, tritt ein etwaiger Schaden durch die Kartennutzung nicht bei der Bank, sondern beim jeweiligen Geschäftspartner ein. (RÜ 3/2020, S. 176)