RÜ Check Wiederholungsfragen 2020 1. Quartal Karteikarten
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Öffentliches Recht

Was ist Rechtsgrundlage für das (virtuelle) öffentlich-rechtliche Hausrecht?

Das (virtuelle) öffentlich-rechtliche Hausrecht wird entweder als Annex zur Sachkompetenz bei der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben angesehen, aus einer (doppelt) analogen Anwendung der §§ 858 ff., 903, 1004 Abs. 1 BGB oder aus Gewohnheitsrecht abgeleitet. (RÜ 3/2020, S. 182)